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   FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14 K, G, F   

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https://dejure.org/2016,52416
FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14 K, G, F (https://dejure.org/2016,52416)
FG Münster, Entscheidung vom 13.10.2016 - 9 K 1087/14 K, G, F (https://dejure.org/2016,52416)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 9 K 1087/14 K, G, F (https://dejure.org/2016,52416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft (AG); Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); Minderung des steuerlichen Gewinns der AG in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft (AG); Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); Minderung des steuerlichen Gewinns der AG in ...

  • rechtsportal.de

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft (AG); Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); Minderung des steuerlichen Gewinns der AG in ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungskosten - Nebenkosten zur Anschaffung eigener Anteile einer AG im Fall der Veräußerung unter Geltung des BilMoG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anschaffungsnebenkosten eigener Aktien

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
    Beteiligungen an Körperschaftsteuersubjekten (insbes. Kapitalgesellschaften)
    Eigene Anteile

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BFH, 20.01.2016 - II R 40/14

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    HGB a.F. in der dem Anteilserwerb folgenden Bilanz als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn sie nicht zur Einziehung erworben wurden; auf der Passivseite war nach § 266 Abs. 3 A III. 2. HGB a.F. die in § 272 Abs. 4 Satz 1 HGB a.F. vorgeschriebene Rücklage zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2016 II R 40/14, BFHE 252, 453, BFH/NV 2016, 848).

    Diese handelsrechtlichen Vorschriften waren körperschaftsteuerrechtlich nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG auch für die Steuerbilanz maßgebend (BFH-Urteil in BFHE 252, 453, BFH/NV 2016, 848).

    Dementsprechend waren eigene Anteile steuerrechtlich als Wirtschaftsgüter im bilanzsteuerrechtlichen Sinne anzusehen und zu aktivieren, falls sie nicht zur Einziehung erworben wurden (BFH-Urteile vom 23.02.2005 I R 44/04, BFHE 209, 123, BStBl II 2005, 522; in BFHE 252, 453, BFH/NV 2016, 848; BMF-Schreiben vom 02.12.1998, BStBl I 1998, 1509; weitergehend auch für zur Einziehung bestimmte Anteile Herling-haus in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 8b Rz. 201; wohl auch Gosch in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 8b Rz. 163 und Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 129a).

    Der Erwerb eigener Anteile unter dem angemessenen Wert konnte nach dem BFH-Urteil in BFHE 252, 453, BFH/NV 2016, 848 zu einer Einlage führen.

  • BFH, 30.11.2005 - I R 3/04

    Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    Darunter fallen, soweit ihnen materielle Bedeutung zukommt, auch die Vorschriften über die Gliederung der Bilanz (§§ 266 ff. HGB) und der Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 275 ff. HGB, vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2005 I R 3/04, BFHE 211, 339, BStBl II 2008, 809).

    Eine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz besteht deshalb weder hinsichtlich der Kapitalrücklage (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2005 I R 3/04, BFHE 211, 339, BStBl II 2008, 809) noch bezüglich des steuerrechtlichen Einlagebegriffs (BFH-Urteil vom 15.04.2015 I R 44/14, BFHE 249, 493, BStBl II 2015, 769).

    ccc) Das BFH-Urteil vom 30.11.2005 I R 3/04 (BFHE 211, 339, BStBl II 2008, 809; vgl. auch BFH-Urteile vom 30.11.2005 I R 26/04, BFH/NV 2006, 616; vom 25.08.2010 I R 103/09, BFHE 231, 57, BStBl II 2011, 215) steht der vorgenannten Beurteilung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile als Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte (und nicht als Kapitalmaßnahmen) nicht entgegen.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    Diese Gebote gelten auch im Bereich der Körperschaftsteuer (BVerfG-Beschluss vom 12.10.2010 1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224).

    Nach dem in § 3c EStG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz dürfen Aufwendungen für steuerfreie Einnahmen nicht in Abzug gebracht werden (BVerfG-Beschluss vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BVerfGE 101, 151) und hieran knüpfen die Regelungen in § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten in den Veräußerungsgewinn) und § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (5%iges Betriebsausgabenabzugsverbot bei gleichzeitigem vollem Betriebsausgabenabzug z.B. für etwaige Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb) sowie § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG (Abzugsverbot für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen, die allenfalls zu steuerfreien Bezügen bzw. steuerfreien Veräußerungsgewinnen führen) an (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224 zu § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG).

  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    Sie betreffen aber nicht nur den Gesetzgeber, sondern gleichermaßen den Gesetzesvollzug und die Rechtsprechung, wenn für vergleichbare Sachverhalte offene steuerliche Tatbestandsmerkmale zu konkretisieren sind (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BVerfGE 101, 151).

    Nach dem in § 3c EStG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz dürfen Aufwendungen für steuerfreie Einnahmen nicht in Abzug gebracht werden (BVerfG-Beschluss vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BVerfGE 101, 151) und hieran knüpfen die Regelungen in § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten in den Veräußerungsgewinn) und § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (5%iges Betriebsausgabenabzugsverbot bei gleichzeitigem vollem Betriebsausgabenabzug z.B. für etwaige Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb) sowie § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG (Abzugsverbot für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen, die allenfalls zu steuerfreien Bezügen bzw. steuerfreien Veräußerungsgewinnen führen) an (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224 zu § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG).

  • BFH, 15.03.2017 - I R 11/15

    Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    ggg) Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil vom 01.10.2014 9 K 4169/10 (EFG 2015, 933, Rz. 95, Rev. I R 11/15) im Zusammenhang mit Aktienoptionsplänen in seinen die dortige Entscheidung nicht tragenden Erwägungen auf das BMF-Schreiben vom 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) verwiesen hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 25.08.2010 - I R 103/09

    Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral - International

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    ccc) Das BFH-Urteil vom 30.11.2005 I R 3/04 (BFHE 211, 339, BStBl II 2008, 809; vgl. auch BFH-Urteile vom 30.11.2005 I R 26/04, BFH/NV 2006, 616; vom 25.08.2010 I R 103/09, BFHE 231, 57, BStBl II 2011, 215) steht der vorgenannten Beurteilung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile als Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte (und nicht als Kapitalmaßnahmen) nicht entgegen.
  • BFH, 11.04.2018 - I R 34/15

    Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    (3) Wegen der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen mittels Unterpreisverkäufen eigener Anteile im Vergleich zu Unterpreisverkäufen von Anteilen an anderen Gesellschaften erscheint es des Weiteren nicht gerechtfertigt, auf der Ebene der Gesellschaft nur im letztgenannten Fall nicht abziehbare Betriebsausgaben in Höhe von 5% des bei einer angemessenen Preisgestaltung erzielten höheren Veräußerungsgewinns anzusetzen (vgl. zu dieser Rechtsfolge bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit anderen Anteilen Hessisches FG, Urteil vom 24.03.2015 4 K 2179/13, EFG 2015, 1299, Rev. I R 34/15; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 133, Beispiel 1) und dies im erstgenannten Fall wegen eines (vermeintlich) fehlenden Veräußerungsgeschäfts oder wegen einer (vermeintlich) fehlenden Minderung des Unterschiedsbetrags aufgrund eines Aktivierungsverbots für eigene Anteile zu verneinen.
  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    Der vorgenannten Beurteilung stehen die BFH-Urteil vom 19.01.2000 I R 24/99 (BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545) und vom 17.05.2000 I R 21/99 (BFH/NV 2001, 343) nicht entgegen.
  • BFH, 04.02.2014 - I R 32/12

    Zinslose Darlehen zwischen Tochterkapitalgesellschaften - Verbrauch des

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    Die letztgenannte Norm regelt zwar nur ein Abzugsverbot für substanzbezogene Gewinnminderungen (BFH-Urteil vom 04.02.2014 I R 32/12, BFH/NV 2014, 1090), doch fallen darunter steuerrechtlich alle Aufwendungen, die in einem so engen Zusammenhang mit dem Anteilserwerb stehen, dass sie als Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten anzusehen sind (vgl. Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8b Rz. 304).
  • FG Münster, 01.10.2014 - 9 K 4169/10

    Berechtigung einer AG zur Bildung von Rückstellungen wegen eines

    Auszug aus FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14
    ggg) Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil vom 01.10.2014 9 K 4169/10 (EFG 2015, 933, Rz. 95, Rev. I R 11/15) im Zusammenhang mit Aktienoptionsplänen in seinen die dortige Entscheidung nicht tragenden Erwägungen auf das BMF-Schreiben vom 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) verwiesen hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 26.01.2006 - V R 70/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog.

  • BFH, 30.11.2005 - I R 26/04

    Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung

  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13

    Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete

  • BFH, 17.05.2000 - I R 21/99

    Kapitalerhöhungskosten als vGA

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.11.2015 - 1 K 1214/13

    Besteuerung einer verlustbringenden Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 15.02.1990 - IV R 13/89

    Von der Verwertungsgesellschaft WORT für Tätigkeit in der DDR an einen

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • BFH, 15.04.2015 - I R 44/14

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 23.02.2005 - I R 44/04

    Gesellschafter

  • BFH, 06.12.1995 - I R 51/95

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlich erworbenen eigenen Anteile

  • BFH, 03.03.2010 - I B 102/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veräußerung eigener Anteile zum Buchwert an

  • BFH, 31.10.1990 - I R 47/88

    1. Zur Weitergabe zuvor erworbener eigener Anteile unter Preis an andere

  • BFH, 03.03.2009 - I B 51/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an

  • BFH, 27.07.2010 - I B 61/10

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • BFH, 07.08.2000 - I R 14/99

    Einziehung eigener Anteile

  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

  • BFH, 02.08.2016 - X B 10/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen

  • BFH, 29.07.1992 - I R 31/91

    Sonstiger Bezug bei Kapitalherabsetzung einer GmbH (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG )

  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

    Davon geht auch das FG Münster in seinem Urteil vom 13. Oktober 2016 (9 K 1087/14 K, G, F; EFG 2017, Seite 423, m.w.N.) aus.
  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 589/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

    Davon geht auch das FG Münster in seinem Urteil vom 13. Oktober 2016 (9 K 1087/14 K, G, F; EFG 2017, Seite 423, m.w.N.) aus.
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